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   LSG Thüringen, 04.06.2015 - L 6 SF 472/15 B   

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https://dejure.org/2015,15514
LSG Thüringen, 04.06.2015 - L 6 SF 472/15 B (https://dejure.org/2015,15514)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 04.06.2015 - L 6 SF 472/15 B (https://dejure.org/2015,15514)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 04. Juni 2015 - L 6 SF 472/15 B (https://dejure.org/2015,15514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 3 Abs 1 RVG, § 14 Abs 1 RVG, Nr 1000 RVG, Nr 1002 RVG, Nr 1006 RVG
    Voraussetzungen des Anfalls der Einigungs- bzw. Erledigungsgebühr im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vergleichsgebühr durch Annahme des Anerkenntnisses im sozialgerichtlichen Verfahren?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Thüringen, 19.08.2011 - L 6 SF 872/11

    Entstehen einer Erledigungsgebühr bei Annahme eines Anerkenntnisses im

    Auszug aus LSG Thüringen, 04.06.2015 - L 6 SF 472/15
    Die rein formale Annahme eines Anerkenntnisses beinhalte nach der Rechtsprechung des Thüringer Landessozialgerichts (vgl. Beschluss vom 19. August 2011 - L 6 SF 872/11 B) nicht die erforderliche qualifizierte Mitwirkung.

    Die Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) statthaft (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 19. August 2011 - L 6 SF 872/11 B m.w.N.), was durch die Neufassung in § 1 Abs. 3 RVG (in der Fassung ab 1. August 2013 = n.F.) bestätigt wird.

  • LSG Sachsen, 04.09.2013 - L 8 AS 1282/12
    Auszug aus LSG Thüringen, 04.06.2015 - L 6 SF 472/15
    Der Sondertatbestand Nr. 1006 VV RVG für das sozialgerichtliche Verfahren, in dem regelmäßig Betragsrahmengebühren anstatt Streitwertgebühren entstehen, suspendiert nicht von den Voraussetzungen des Nr. 1000 VV RVG für das Entstehen einer Einigungsgebühr (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 4. September 2013 - L 8 AS 1282/12 B KO, nach juris).

    Sie erfordert einen besonderen, nicht ganz unwesentlichen Beitrag des Rechtsanwalts zur Erledigung des Rechtsstreits ohne eine gerichtliche Entscheidung (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 4. September 2013 - L 8 AS 1282/12 B KO, nach juris).

  • LSG Thüringen, 16.08.2011 - L 6 SF 930/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erledigungsgebühr -

    Auszug aus LSG Thüringen, 04.06.2015 - L 6 SF 472/15
    Die rein formale Annahme des Anerkenntnisses beinhalte nach der Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 16. August 2011 - L 6 SF 930/11 B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. August 2010 - L 3 SF 6/09 E, beide nach juris) keine über die normale Prozessführung hinaus gehende qualifizierte Mitwirkung.

    Diese Tätigkeit wird bereits aufgrund der Verpflichtung des Rechtsanwalts, ein Verfahren sorgfältig zu betreiben, von der Verfahrensgebühr umfasst (vgl. Senatsbeschluss vom 16. August 2011 - L 6 SF 930/11 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Februar 2011 - L 7 B 400/08 AS, nach juris).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Thüringen, 04.06.2015 - L 6 SF 472/15
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 5), wobei ihm nach allgemeiner Meinung ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 v.H. zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N., nach juris; Senatsrechtsbeschluss vom 17. Dezember 2010 - L 6 SF 808/10 B; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 73a Rdnr. 13 f.; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage 2010, § 14 RVG Rdnr. 12).
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 62/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Auszug aus LSG Thüringen, 04.06.2015 - L 6 SF 472/15
    Erforderlich ist eine qualifizierte erledigungsgerichtete Mitwirkung des Rechtsanwalts an, die über das Maß desjenigen hinausgeht, das schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Verfahren abgegolten wird (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 62/12 R, nach juris; Senatsbeschluss vom 1. Mai 2013 - L 6 SF 105/13 B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 1. Juli 2011 - L 15 SF 82/10 B E, nach juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage 2010, 1002 VV-RVG Rdnr. 38).
  • LSG Bayern, 26.01.2011 - L 15 SF 169/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erledigungsgebühr -

    Auszug aus LSG Thüringen, 04.06.2015 - L 6 SF 472/15
    Die rein formale Annahme des Anerkenntnisses beinhalte nach der Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 16. August 2011 - L 6 SF 930/11 B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. August 2010 - L 3 SF 6/09 E, beide nach juris) keine über die normale Prozessführung hinaus gehende qualifizierte Mitwirkung.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2010 - L 3 SF 6/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 04.06.2015 - L 6 SF 472/15
    Die rein formale Annahme des Anerkenntnisses beinhalte nach der Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 16. August 2011 - L 6 SF 930/11 B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 26. Januar 2011 - L 15 SF 169/10 B E; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. August 2010 - L 3 SF 6/09 E, beide nach juris) keine über die normale Prozessführung hinaus gehende qualifizierte Mitwirkung.
  • LSG Thüringen, 17.12.2010 - L 6 SF 808/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr - Umfang

    Auszug aus LSG Thüringen, 04.06.2015 - L 6 SF 472/15
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 5), wobei ihm nach allgemeiner Meinung ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 v.H. zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N., nach juris; Senatsrechtsbeschluss vom 17. Dezember 2010 - L 6 SF 808/10 B; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 73a Rdnr. 13 f.; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage 2010, § 14 RVG Rdnr. 12).
  • LSG Bayern, 01.07.2011 - L 15 SF 82/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr -

    Auszug aus LSG Thüringen, 04.06.2015 - L 6 SF 472/15
    Erforderlich ist eine qualifizierte erledigungsgerichtete Mitwirkung des Rechtsanwalts an, die über das Maß desjenigen hinausgeht, das schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Verfahren abgegolten wird (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 62/12 R, nach juris; Senatsbeschluss vom 1. Mai 2013 - L 6 SF 105/13 B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 1. Juli 2011 - L 15 SF 82/10 B E, nach juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage 2010, 1002 VV-RVG Rdnr. 38).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2011 - L 7 B 400/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Thüringen, 04.06.2015 - L 6 SF 472/15
    Diese Tätigkeit wird bereits aufgrund der Verpflichtung des Rechtsanwalts, ein Verfahren sorgfältig zu betreiben, von der Verfahrensgebühr umfasst (vgl. Senatsbeschluss vom 16. August 2011 - L 6 SF 930/11 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Februar 2011 - L 7 B 400/08 AS, nach juris).
  • LSG Bayern, 08.04.2013 - L 15 SF 338/11
  • LSG Thüringen, 01.05.2013 - L 6 SF 105/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Beschwerdeeinlegung

  • LSG Thüringen, 23.12.2015 - L 6 SF 1226/15

    Festsetzung der dem beigeordneten Rechtsanwalt in einem Verfahren über Leistungen

    Die Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 statthaft (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2015 - L 6 SF 472/15 B m.w.N.) und zulässig.
  • LSG Schleswig-Holstein, 02.10.2017 - L 5 SF 12/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr -

    Selbst bei Bejahung eines Vertrages ändert dies an dem Umstand, dass ein Anerkenntnis vorliegt, nichts, weil sich die Vertragsparteien auf einen vollen Erfolg des Rechtsschutzbegehrens verständigt hatten (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 8. April 2013 - L 15 SF 338/11 B; Thüringer LSG, Beschluss vom 4. Juni 2015 - L 6 SF 472/15 B).
  • LSG Thüringen, 21.12.2015 - L 6 SF 1225/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Umfang der anwaltlichen

    Die Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 statthaft (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2015 - L 6 SF 472/15 B m.w.N.) und zulässig.
  • LSG Bayern, 17.07.2015 - L 15 SF 201/14

    Entstehung einer Einigungsgebühr

    Denn selbst wenn man hier einen Vertrag bejahen würde, so würde dieser ein bloßes Anerkenntnis beinhalten (vgl. die Entscheidung des Senats vom 08.04.2013, Az.: L 15 SF 338/11 B, Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 04.06.2015, Az.: L 6 SF 472/15 B).
  • LSG Bayern, 14.07.2015 - L 15 SF 201/14

    Keine Einigungsgebühr für außergerichtliche Kosten bei sonstigem Anerkenntnis

    Denn selbst wenn man hier einen Vertrag bejahen würde, so würde dieser ein bloßes Anerkenntnis beinhalten (vgl. die Entscheidung des Senats vom 08.04.2013, Az.: L 15 SF 338/11 B, Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 04.06.2015, Az.: L 6 SF 472/15 B).
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